Verbindliches Hygienekonzept für alle Mitglieder der Abteilungen des Budo- und Freizeitsportvereins Lahr e.V.
Grundlegend sind die Bestimmungen der taggültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Verbindung mit der C-VO Sport.
Die Mitglieder und Probegäste des BFSV Lahr e.V. respektieren und halten sich ausnahmslos an die gültige Verfassung der C-VO /-Sport B-W.
Die Vorstandschaft des Vereins fasst zusammen:
- Fühlt sich ein Sportler/Trainer kränklich, unwohl oder weist Infektionsanzeichen
(z.B. laufende Nase, Husten, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit,…) auf, trägt er Verantwortung den Vereinskameraden gegenüber und setzt mit dem Training vorsorglich aus.
- Sportlern ab 6 Jahren ist die Teilnahme am Training nur mit „GGG“ (Getestet, vollständig geimpft oder vollständig genesen) mit entsprechendem Nachweis gestattet. Bei Schülern gilt der in der Schule getätigte Schnelltest 60 Stunden.
- In der Sporthalle sind insgesamt 29 Personen zugelassen. Die maximale Personenzahl darf nicht überschritten werden.
- Aktiven Trainingsteilnehmer ist vor Zuschauern der Aufenthalt im Dojo zu sichern.
- Über die max. Personenzahl hinaus gehende Personen müssen das Dojo leider verlassen und draußen warten.
- Die Sportstätten dürfen nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden. In den Umkleiden, Toiletten und Duschen sowie im Dojo selbst, darf der M-N-S situationsbedingt abgenommen werden.
- Die Hände sind am Eingang mit dem bereit gestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
- Immer und überall ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
- Unnötig langer Aufenthalt in den Umkleiden, Toiletten, Duschen und Foyer ist zu vermeiden.
- Der Abstand von 1,5 m zu benachbarten Trainingspaaren ist einzuhalten.
- Besteht ein Covid-Verdacht und wurde getestet, informiert der Sportler sofort seinen Trainer oder den 1. Vorsitzenden. Auch bleibt er dem Training fern.
- Fällt der Test positiv aus, ist sofort der Trainer und 1. Vorsitzende zu verständigen.
- Ebenso gibt der „Verdächtige“ Entwarnung, wenn der Test negativ ausfällt.
- Die Trainingsteilnehmer sind mit Hilfe der bereit gestellten Formulare zu dokumentieren und die Liste aufzubewahren. Die Trainer haben für den Nachweis zu sorgen. Nach 14 Tagen muss die Liste datenschutzgerecht vernichtet werden.
Wenn alle Vereinsmitglieder diese Regeln beachten und die für deren Einhaltung die Verantwortung tragen, kann das Risiko einer Covid-Infizierung minimiert werden.
Lahr, 07.06.2020, Stephan Dilger, 1.Vorsitzender